Kosten
Seit Juli 2022 kann die psychologische Psychotherapie zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, sofern eine Anordnung eines Arztes / einer Ärztin vorliegt.
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.
Das entsprechende Anordnungsformular zur ärztlichen Verordnung einer Psychotherapie kann von mir zur Verfügung gestellt werden.
Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie fortgesetzt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Stunden angeordnet werden.
Vor dem 01.07.22 wurde die psychologische Psychotherapie meist über eine entsprechende Zusatzversicherung der Krankenkassen (jedoch nicht über die obligatorische Grundversicherung) mitfinanziert. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihre Zusatzversicherung nach wie vor einen Teil der Kosten trägt, sofern nicht über die Grundversicherung (OKP) abgerechnet wird.
Es ist zudem möglich, dass Sie die Kosten einer Psychotherapie ohne Inanspruchnahme einer Krankenkasse selbst bezahlen können.